Welche Gesetze gelten für E-Zigaretten in Europa ? Gibt es Verbote und Einschränkungen?
E-Zigaretten werden auch als Vapes bezeichnet und bieten die wohl einzig gute Alternative zur sehr schädlichen Tabakzigarette. Dieser Fakt hat in den letzten Jahren zu einer grossen Nachfrage geführt, welche durch den aktuellen Boom der Einweg Vape Produkte zusätzlich befeuert wurde. Das wirft für viele Dampfer die Frage auf, wo auf der Welt E-Zigaretten legal sind bzw. in welche Länder man die Produkte auf Reisen problemlos einführen kann und wo Vorsicht geboten ist. Wer mit E-Zigaretten in den Urlaub gehen möchte, der sollte sich vor der Abreise unbedingt über die im entsprechenden Land herrschenden Gesetze und Gepflogenheiten informieren, damit man keine bösen Überraschungen erlebt. Wir haben für euch die Gesetzeslage für die Einfuhr und den Konsum von E-Zigaretten und Einweg Vapes in Europa zusammengetragen. Dabei haben wir insbesondere die touristisch relevanten Länder berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr! Die Gesetzeslage kann sich jederzeit kurzfristig ändern. Informiere dich immer vor der Abreise nochmals bei den offiziellen Stellen des Landes, um sicher zu gehen, dass du Liquids und Akkuträger problemlos einführen darfst oder sogar vor Ort kaufen kannst.
Mit E-Zigaretten durch Europa Reisen
Grundsätzlich ist die Einfuhr und der Konsum von E-Zigaretten in Europa kein Problem und in allen Ländern mit wenigen Ausnahmen erlaubt. Im gesamten EU-Raum gilt ein maximal zulässiger Nikotingehalt von 20mg/ml Liquid und eine Obergrenze von 10ml für nikotinhaltige Liquids. Wir haben die wichtigsten touristischen Destinationen und aktuelle Gesetzeslage für Vapes einzeln aufgeführt. (Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung bei nicht korrekten Angaben.) Hast du neue Angaben zu einer Destination oder andere Erfahrungen beim Reisen mit E-Zigaretten gemacht? Sende uns gerne dein Update an info(at)swissemigration.ch!
Belgien
In Belgien herrscht das übergreifende EU-Recht womit das Dampfen von E-Zigaretten und auch die Einfuhr legal ist. Belgien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Während E-Zigaretten in Belgien legal sind, ist ihr Gebrauch in geschlossenen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln durch das Tabakkontrollgesetz verboten. Der königliche Erlass vom 28. Oktober 2016, mit dem die EU-TPD in belgisches Recht umgesetzt wurde, trat am 17. Januar 2017 in Kraft. Er enthält Beschränkungen für den Einzelhandel, darunter das Verbot des Online-Verkaufs. Gesundheitswarnungen auf den Verpackungen sind auf Niederländisch, Französisch und Deutsch vorgeschrieben. Der Verkauf im Internet und die Werbung für E-Zigaretten sind verboten. Das Dampfen ist überall dort verboten, wo auch das Rauchen verboten ist, und kann mit Geldstrafen zwischen 208 und 8 000 Euro geahndet werden. Auch das Dampfen in einem E-Zigarettengeschäft ist verboten. Ein neues Gesetz, das das Dampfen (und Rauchen) in Fahrzeugen mit Kindern verbietet, wird erwartet. Mehr lesen >>.
Bulgarien
Die Einfuhr und der Konsum von E-Zigaretten ist in Bulgarien erlaubt und sollte problemlos möglich sein. Bulgarien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Nikotinhaltige E-Zigaretten werden durch den Erlass 89 (zur Verkündung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Tabak und Tabakerzeugnisse) geregelt, während nikotinfreie Produkte als Konsumgüter geregelt werden. E-Zigaretten werden als “tabakverwandte” Produkte und nicht als Tabakerzeugnisse im eigentlichen Sinne betrachtet und mit mehr Nachsicht behandelt als Tabakprodukte. So ist beispielsweise das Dampfen in Bereichen erlaubt, in denen das Rauchen verboten ist, die Produktmeldung ist kostenlos und E-Zigaretten werden nicht besteuert. Der Fernabsatz von E-Zigarettenprodukten ist jedoch verboten.
Dänemark
In Dänemark ist das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt, in den grösseren Städten gibt es auch Dampfer Shops mit einem anständigen Sortiment. Die Einfuhr von E-Zigaretten sollte kein Problem darstellen. Dänemark hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten, die keine gesundheitsbezogenen Angaben machen, werden durch das Gesetz über elektronische Zigaretten geregelt (Gesetz Nr. 426 vom 18. Mai 2016). Der Verkauf und der Gebrauch von E-Zigaretten sind legal, aber der Gebrauch ist an einigen öffentlichen Orten verboten, darunter Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. An Arbeitsplätzen und in anderen öffentlichen Bereichen ist eine schriftliche Richtlinie über die Regeln für den Gebrauch von E-Zigaretten erforderlich. Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für E-Zigaretten sind unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht, verboten.
Deutschland
In unserem Nachbarland Deutschland ist der der Verkauf von Vape Produkten und die Einfuhr von E-Zigaretten erlaubt. Auch hier gilt die TPD-Regelung, welche besagt, dass Liquids maximal 20mg/ml Nikotin enthalten dürfen. Ausserdem sind nur Liquid Flaschen mit maximal 10ml Füllmenge erlaubt, wenn der Inhalt Nikotin enthält. Einweg Vapes dürfen maximal 2ml Liquid enthalten. Für nikotinfreie Liquids gilt diese Regelung hingegen nicht. Nikotinhaltige E-Zigaretten werden als tabakähnliche Erzeugnisse eingestuft und sind durch das Gesetz der Bundesregierung zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie und verwandter Erzeugnisse 2016 geregelt. Seit 2016 ist es für Jugendliche unter 18 Jahren verboten, E-Zigaretten zu benutzen oder zu verkaufen. E-Zigaretten dürfen im Rahmen der EU-Gesetzgebung verkauft und beworben werden. Obwohl E-Zigaretten (noch) nicht genau unter die Gesetze zum Schutz von Nichtrauchern fallen, gibt es in einigen Fällen ein bundesweites Rauchverbot, und E-Zigaretten werden normalerweise ähnlich behandelt. Das Dampfen in Zügen und Bussen ist nicht erlaubt, und an Bahnhöfen gibt es ausgewiesene Bereiche zum Dampfen/Rauchen, wobei die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Derzeit gibt es keine Verbrauchssteuer auf E-Zigarettenflüssigkeit.
England / Grossbritannien
In kaum einem anderen Land Europas ist das Dampfen so weit verbreitet wie in England. Es gibt unzählige Vape Shop, welches ein breites Angebot an Verdampfer Geräten und Liquids anbieten. Es gibt in England aber eine Begrenzung für das Liquid Fassungsvermögen von 2m für E-Zigaretten. Liquid Flaschen dürfen ausserdem nicht mehr 10ml nikotinhaltiges Liquid enthalten. Der maximal erlaubte Nikotingehalt von Liquid und Einweg Vapes ist auf 20mg/ml Liquid beschränkt. Das Vereinigte Königreich hält sich an die europäische Richtlinie über Tabakerzeugnisse (TPD) (2014), obwohl es die EU verlassen hat. E-Zigaretten werden durch die UK Tobacco and Related Products Regulations 2016 (SI 2016 no. 507) geregelt. Diese Verordnung gilt für das gesamte Vereinigte Königreich, wobei die dezentralisierten Staaten jedoch entscheiden können, strengere Beschränkungen anzuwenden. Die Hersteller müssen der britischen Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (MHRA) detaillierte Informationen über alle neuen E-Zigarettenprodukte vorlegen. Werbung ist auf Plakatwänden und in Verkaufsstellen erlaubt, nicht aber im Fernsehen und Radio. Rechtlich gesehen gibt es keine Einschränkungen, wo man dampfen darf, aber Unternehmen, öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Gebäude haben ihre eigenen Einschränkungen. Auf E-Zigaretten wird eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben; wenn sie jedoch als Arzneimittel eingestuft werden, wird stattdessen eine Steuer von 5 % erhoben. Derzeit gibt es keine “medizinischen” Produkte.
Estland
Dampfen ist in Estland erlaubt genauso wie der Einzelhandelsverkauf von E-Zigaretten. Das Gesetz schränkt die Verwendung von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit sowie Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für E-Zigaretten ein. Ein reiner Gesundheitshinweis muss 30 Prozent der Vorder- und Rückseite der E-Zigarettenverpackung einnehmen. Es sollen aber nur Tabak- und Menthol- Geschmacksrichtungen erlaubt sein. Estland hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden als tabakähnliche Erzeugnisse eingestuft und durch das Tabakgesetz 2016 geregelt. Sie können auch als Arzneimittel auf den Markt gebracht werden; in diesem Fall unterliegen sie dem Gesetz über Medizinprodukte. Der Verkauf von E-Zigaretten an, im Namen von oder durch Minderjährige (unter 18 Jahren) ist verboten. Auch der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten durch Minderjährige sind in Estland verboten. Werbung und Promotion für E-Zigaretten sind durch das Tabakgesetz (2016) und das Werbegesetz (2015) verboten. Das Dampfen ist in einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen, die hauptsächlich auf Jugendliche oder Kinder ausgerichtet sind, wie z. B. Sozialeinrichtungen für Kinder, Vorschulen, Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Hobbyschulen, Jugendzentren oder Jugendcamps, nicht erlaubt. Im Jahr 2017 wurde eine Verbrauchssteuer auf E-Zigarettenflüssigkeit in Höhe von 0,20 € pro Milliliter (2,00 € pro Standardflasche) eingeführt. Ab Juli 2019 sind Aromastoffe für E-Zigaretten verboten.
Finnland
Vapen ist in Finnland erlaubt, ebenfalls der Einzelhandelsverkauf von E-Zigaretten. Das Gesetz verbietet den Gebrauch von E-Zigaretten an Orten, an denen das Rauchen verboten ist. Dazu gehören Innenbereiche, die hauptsächlich von Personen unter 18 Jahren genutzt werden, sowie die meisten öffentlichen Verkehrsmittel. Der Gebrauch von E-Zigaretten ist in gesonderten Bereichen an den meisten Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen und an öffentlichen Orten erlaubt. Das Gesetz schränkt die Werbung für E-Zigaretten und die Auslage der Produkte in den Verkaufsstellen ein. Das Gesetz verbietet alle E-Zigarettenflüssigkeiten mit charakteristischen Geschmacksrichtungen, so dass nur Tabak als Geschmacksrichtung zulässig ist. Gesundheitswarnungen in finnischer und schwedischer Sprache müssen 32 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Ab dem 1. Mai 2023 müssen E-Zigarettenprodukte in neutraler Verpackung angeboten werden.
Frankreich
Frankreich hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014) womit Vapes mit gewissen Einschränkungen erlaubt sind. E-Zigaretten können entweder als Arzneimittel oder als Verbraucherprodukte auf den Markt gebracht werden. Bisher wurden keine Produkte als Arzneimittel zugelassen. Als Verbraucherprodukte werden E-Zigaretten durch den Erlass vom 19. Mai 2016 über nikotinhaltige Dampfprodukte geregelt. Die französische Auslegung der TPD besagt, dass die Begrenzung der Tankgrösse nur für vorgefüllte Tanks wie bei Pods und Zigarren gilt. Als Verbraucherprodukte dürfen E-Zigaretten nicht in Apotheken verkauft werden. Der grenzüberschreitende Verkauf von E-Zigaretten ist legal. Werbung ist nicht erlaubt, auch nicht auf Plakatwänden, im Fernsehen, im Radio oder an Schaufenstern: Sie ist nur innerhalb von Geschäften erlaubt. Seit 2017 ist das Dampfen in Bildungseinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Grossraumbüros verboten, obwohl es in Bars und Restaurants legal ist. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Geldstrafen zwischen 35 und 150 Euro rechnen. E-Zigaretten sind nicht im allgemeinen Steuergesetzbuch enthalten und es gibt keine Verbrauchssteuer auf E-Liquids.
Wohin mit Vapes im Reisegepäck?
Wenn du mit dem Flugzeug in die Ferien reist, dann gilt es mit E-Zigaretten einiges zu beachten. Akkuträger und Einweg Vapes gehören immer ins Handgepäck, da sie einen Akku bzw. eine Batterie enthalten! Die Liquidmenge im Handgepäck ist auf 100ml pro Einheit / Flasche limitiert.
Georgien
Nikotinhaltige E-Zigaretten und andere Geräte werden nach dem georgischen Gesetz zur Tabakkontrolle 2017 als Tabakprodukte eingestuft und reguliert. Der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten, ebenso wie der Verkauf an Orten, an denen sich Kinder aufhalten können, z. B. in Schulen oder Spielzeuggeschäften. Der Verkauf an Automaten ist ebenfalls verboten, und der Einzelhandelsverkauf über das Internet ist eingeschränkt. Die Verpackungen müssen einen Gesundheitswarnhinweis enthalten. Die Werbung für nikotinhaltige E-Zigaretten ist verboten. Es ist verboten, an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu dampfen.
Griechenland
In Griechenland ist das dampfen von E-Zigaretten erlaubt. Das touristische Land hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Das Dampfen ist überall dort erlaubt, wo auch das Rauchen erlaubt ist, und Griechenland hat ein strenges Anti-Raucher-Gesetz erlassen, das jedoch in der Praxis nicht wirksam ist. Im September 2018 wurde der Verkauf von E-Zigaretten ohne Nikotin verboten. Griechen können keine E-Zigaretten oder Liquids aus anderen Ländern im Versandhandel kaufen. Im Januar 2017 trat eine Steuer auf E-Zigaretten in Kraft (0,10 € pro ml), die für alle E-Zigaretten und E-Zigarettenflüssigkeiten gilt, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten. In Griechenland werden derzeit neue Vorschriften eingeführt (ab 2019), die den Verkauf der Grundstoffe von E-Zigarettenflüssigkeiten verbieten: Propylenglykol, Glycerin und Aromastoffe.
Niederlande / Holland
In Holland darf gedampft werden. Die Niederlande halten sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten und E-Liquids werden durch das geänderte Gesetz über Tabak- und Raucherwaren (und delegierte Rechtsvorschriften: die Verordnung über Tabak- und Raucherwaren und die Verordnung über Tabak- und Raucherwaren) geregelt, das auch Nicht-Nikotinprodukte reguliert. Im Gegensatz zum Rauchen gibt es derzeit keine gesetzlichen Beschränkungen für das Dampfen in der Öffentlichkeit. Dies soll sich jedoch ab Juli 2020 ändern, wenn das Dampfen in Nichtraucherbereichen verboten sein wird, obwohl die Beratungen über das Verbot noch laufen. Die Hersteller können eine medizinische Zulassung beantragen, die bisher jedoch noch nicht erteilt worden ist. Der grenzüberschreitende Verkauf ist erlaubt, sofern sich die Einzelhändler bei den Behörden des jeweiligen Landes registrieren lassen. Werbung für E-Zigaretten und E-Liquids ist verboten, ausser in Tabak- oder E-Zigaretten-Fachgeschäften. Es ist auch verboten, kostenlose Proben von E-Zigaretten abzugeben. Nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten oder Nachfüllpackungen dürfen keinen Namen, keine Marke, kein Symbol und keine erkennbaren Merkmale von Tabakerzeugnissen tragen. Auf E-Zigaretten wird keine Verbrauchssteuer erhoben.
Irland
Die Republik Irland hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Das Gesetz in Bezug auf E-Zigaretten ist Statutory Instrument No. 271 of 2016, European Union (Manufacture, Presentation and Sale of Tobacco and Related Products) Regulations 2016. Nikotinhaltige E-Zigaretten sind als Tabakerzeugnisse geregelt. Das Dampfen ist an öffentlichen Orten nicht offiziell verboten, aber viele Orte haben ihre eigenen Verbote erlassen. Werbung im Inland ist im Rahmen des EU-Rechts erlaubt, und der grenzüberschreitende Verkauf ist weiterhin legal, sofern der Einzelhändler bei der Regierung registriert ist.
Island
Die isländische Regierung ist die erste Regierung, die ein Gesetz speziell für elektronische Zigaretten verabschiedet hat, das nicht mit der Regulierung des Tabakkonsums verbunden ist. Das Gesetz trat am 1. Februar 2019 in Kraft, nach einem langen Rechtsstreit mit Lobbygruppen. Seit 2014, als es noch keine Rechtsvorschriften gab, ist der Tabakkonsum in Island um 40 % zurückgegangen, während der Markt für Snus und E-Zigaretten gewachsen ist. Bei den unter 18-Jährigen liegt die Raucherquote unter 2 %. Bei den 18- bis 24-Jährigen gibt es doppelt so viele Vaper wie Raucher. Das neue Gesetz erlaubt die Werbung für Vaping-Produkte, und es wird keine Mengenbeschränkung für E-Liquids geben, allerdings wird der Nikotingehalt auf 2 % begrenzt. Auf Dampferzeugnisse wird eine Steuer von 0,9 % erhoben, die in Initiativen zur Bekämpfung des Rauchens fliessen wird.
Italien
Italien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Das italienische Gesetz, mit dem die TPD umgesetzt wird, ist das Gesetzesdekret Nr. 6 vom 12. Januar 2016. Damit sind E-Zigaretten als Tabakerzeugnisse geregelt. Das Verbot des Rauchens in Innenräumen gilt für Regierungsgebäude. Jüngste (2018) Gesetzesänderungen haben den Fernabsatz und den Online-Verkauf illegal gemacht. Einige Online-Kommentatoren befürchten, dass die jüngste Steuererhöhung, die zwar für E-Zigaretten, nicht aber für erhitzte Tabakprodukte gilt, den sichereren Nikotinkonsum beeinträchtigen wird. Die Abgeordnetenkammer hat am 13. Dezember 2018 ein Steuerdekret verabschiedet, das die derzeitige Besteuerung von nikotinhaltigen E-Liquids für elektronische Zigaretten um 80 % senken wird. Damit würde die derzeitige hohe Besteuerung von fast 4 Euro für eine 10-ml-Flasche auf eine geringe Besteuerung von 80 Cent (für nikotinhaltige E-Liquids) reduziert.
Kroatien
Auch in Kroatien darf man E-Zigaretten dampfen. Die beliebte Touristendestination hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden durch das Gesetz zur Einschränkung des Konsums von Tabak und verwandten Produkten vom 10. Mai 2017 geregelt. Der Gebrauch von E-Zigaretten an öffentlichen Orten ist überall dort verboten, wo das Rauchen verboten ist. Die Werbung für E-Zigaretten in allen Medien ist verboten, ebenso wie der Verkauf von E-Zigaretten in Verkaufsautomaten.
Lettland
Das Dampfen von Vapes ist in Lettland erlaubt. Dabei hält sich das Land an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Das Dampfen ist überall dort verboten, wo auch das Rauchen verboten ist. Die Beschränkung des Rauchens beinhaltet ein Verbot des Rauchens in einem Umkreis von 10 Metern um Regierungsgebäude, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Treppenhäuser/Flure, Balkone und in der Nähe von Kindern. Wenn Sie aufgefordert werden, das Dampfen in der Nähe einer anderen Person einzustellen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies zu tun. Lettland wendet auf E-Liquids eine komplizierte Steuerformel an, bei der die Nikotinmenge in der Flasche berücksichtigt wird: 0,005 € pro Milligramm Nikotin zusätzlich zu 0,01 € pro Milliliter Flüssigkeit. Eine 10-Milliliter-Flasche E-Saft mit 20 mg/ml Nikotin (die nach der EU-Verrechnungspreisdokumentation zulässige Höchstmenge und Stärke) würde also mit 1,10 € (0,11 € pro Milliliter) besteuert. Auf den Endverkaufspreis wird ausserdem eine Mehrwertsteuer von 21 % erhoben.
Liechtenstein
Auch Liechtenstein hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Die Altersgrenze für den Kauf von E-Zigaretten liegt bei 16 Jahren und das Dampfen ist mit den gängigen Einschränkungen der Europäischen Union erlaubt.
Litauen
Das Litauen hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014), womit Vapes grundsätzlich erlaubt sind. E-Zigaretten werden als tabakähnliche Produkte eingestuft und durch das Gesetz zur Kontrolle von Tabak, Tabakprodukten und verwandten Produkten von 2016 geregelt. Das Dampfen ist überall dort verboten, wo das Rauchen verboten ist. Der grenzüberschreitende Fernabsatz von E-Zigaretten ist verboten. Der Verkauf von E-Zigaretten an oder im Namen von Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist verboten, ebenso wie der Besitz und Gebrauch von E-Zigaretten durch Minderjährige. Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für E-Zigaretten sind an den meisten Orten und in den meisten Medien verboten.
Luxemburg
E-Zigaretten sind in Luxemburg erlaubt und können auch erworben werden. Luxemburg hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten werden durch das Gesetz vom 13. Juni 2017 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 11. August 2006 über die Bekämpfung des Tabakkonsums geregelt. Das Dampfen ist überall dort verboten, wo das Rauchen verboten ist, z. B. an öffentlichen Orten, an denen sich Kinder aufhalten, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Fahrzeugen, in denen sich Kinder unter 12 Jahren aufhalten. Die Warnhinweise auf den Verpackungen müssen in Französisch, Deutsch und Luxemburgisch abgefasst sein. Die Werbung für E-Zigaretten ist überall verboten, ausser an den Verkaufsstellen, und der grenzüberschreitende Verkauf ist illegal. Es gibt keine Verbrauchssteuer auf E-Liquid.
Malta
Malta hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Die Herstellung, die Aufmachung und der Verkauf von E-Zigaretten werden durch die subsidiäre Gesetzgebung 315.10, Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabak und verwandten Produkten, geregelt, die im Rahmen des Tobacco (Smoking Control) Act (CAP 315 of Laws of Malta) erlassen wurde. Der Gebrauch von E-Zigaretten ist an Orten, an denen das Rauchen verboten ist, sowie in Privatfahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen (unter 16 Jahren) verboten. Es gab jedoch einen Fall, in dem eine Geldstrafe für das Dampfen an einem öffentlichen Ort aufgehoben wurde, da sich das Verbot nur auf das Rauchen bezieht. Malta hat ein totales Werbeverbot für E-Zigaretten, aber der grenzüberschreitende Verkauf ist legal. Es gibt keine Verbrauchssteuer auf E-Liquids.
Reisen mit grossen Einweg Vapes?
Einweg Vapes sind nichts anderes als E-Zigaretten bei welchen die Batterie und das Liquid bereits fix verbaut sind. Bekannte Modelle wie zum Beispiel der Elf Bar 1500 enthalten aber 4.8ml Liquid womit der Verkauf im EU Raum grundsätzlich verboten ist. Das noch grössere Modell Elfbar 2500 enthält sogar 8ml E-Liquid, was leider in vielen Ländern Europas natürlich ebenfalls nicht erlaubt ist. Die Einfuhr in Kleinmengen für den Eigengebrauch (zum Beispiel auf Reisen) sorgt erfahrungsgemäss aber selten zu Problemen an den Grenzübergängen, auch in Staaten, welche sich an die TPD Verordnung mit 2ml halten.
Mazedonien
In Mazedonien ist es legal, Nikotin ohne Rezept zu kaufen, um als NRT (Nicotine Replacement Therapy) zu verwenden. NRT ist legal auf dem Markt und entsprechende Produkte können in der Apotheke gekauft werden.
Norwegen
Das norwegische Parlament stimmte im Dezember 2016 für die Aufhebung des Verbots von nikotinhaltigen E-Zigaretten. Die neue Regelung muss in das Handelsabkommen zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der EU aufgenommen werden. Nach dem Rauchergesetz von 2017 ist das Dampfen an allen Orten verboten, die unter das norwegische Rauchverbot fallen, und jegliche Werbung für E-Zigaretten ist nach dem Gesetz über Tabakverletzungen verboten.
Österreich
Dampfen ist in Österreich erlaubt. Österreich hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten können als Arzneimittel eingestuft werden, wenn medizinische Angaben gemacht werden, und können daher unter das österreichische Arzneimittelgesetz fallen, oder als tabakverwandte Produkte, in diesem Fall werden sie durch das geänderte österreichische Tabakgesetz 2016 geregelt. Seit Mai 2018 ist das Dampfen überall dort verboten, wo Rauchverbote gelten, einschliesslich des Dampfens in Autos, in denen Minderjährige anwesend sind. Es gibt keine spezifische Steuer auf E-Zigaretten. In Österreich ist in Onlineshops der Verkauf von nikotinhaltigen Produkten verboten.
Polen
Vapen ist in Polen erlaubt. Polen hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden als tabakähnliche Produkte eingestuft und sind durch das polnische Anti-Tabak-Gesetz (2016) geregelt. Das Dampfen ist überall dort verboten, wo das Rauchen verboten ist, auch an Bushaltestellen. Gegen diejenigen, die gegen das Verbot verstossen, und gegen Einrichtungen, die Verstösse zulassen, werden hohe Geldstrafen verhängt. Verboten sind der grenzüberschreitende Fernabsatz, der Verkauf oder die Abgabe von E-Zigaretten an Minderjährige unter 18 Jahren sowie der Verkauf über Verkaufsautomaten oder Selbstbedienung. Verboten ist auch die Auslage von Gegenständen, die die Verpackung von Zigaretten nachahmen. Ab 2018 beträgt die Verbrauchssteuer auf E-Liquids 0,5 PLN (0,23 €) pro Milliliter. Der Verkauf von Liquids und E-Zigaretten ist in Onlineshops ist in Polen verboten.
Portugal
In Portugal ist das Dampfen erlaubt und es gibt ausreichend Shops. Portugal hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden durch das Gesetz Nr. 37/2007 als Tabakerzeugnisse geregelt und durch das Gesetz Nr. 108/2015 um weitere Punkte ergänzt. Der Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist überall dort verboten, wo das Rauchen verboten ist, einschliesslich an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der grenzüberschreitende Verkauf ist illegal. Die Verbrauchssteuer auf E-Liquids beträgt 0,30 EUR (0,33 USD) pro Milliliter und ist damit einer der höchsten Sätze in Europa, auch wenn sie nur noch halb so hoch ist wie im Jahr 2014.
Rumänien
Das Dampfen von E-Zigaretten ist in Rumänien erlaubt. Rumänien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden als Tabakerzeugnisse eingestuft und sind durch das Gesetz Nr. 201/2016 geregelt. Der einzige Ort, an dem das Dampfen verboten ist, ist in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es besteht ein nahezu vollständiges Werbeverbot. Der grenzüberschreitende Verkauf von E-Liquids ist verboten. E-Liquids werden mit 0,11 € pro Milliliter besteuert.
Russland
Es gibt kein spezielles Gesetz über E-Zigaretten, der Konsum scheint nicht geregelt zu sein. Die Prävalenz des E-Zigarettenkonsums bei Erwachsenen liegt bei 3,5 %. 14,2 % der Bevölkerung haben mindestens einmal versucht, eine E-Zigarette zu rauchen.
Schottland
Vapen ist in Schottland erlaubt. Um Vape Produkte zu verkaufen, muss man sich als Händler ins kostenlose Register für Einzelhändler von Tabak- und Nikotindampferzeugnissen eingetragen. Der Verkauf von NVP (Nicotine Vapour Products) ohne Eintragung in das Register verstösst gegen das Gesetz und kann zu hohen Geld- oder sogar Haftstrafen führen. Nikotinhaltige Liquids sind auf eine Menge von 10ml beschränkt. Ausserdem dürfen Liquid Tanks von Einweg E-Zigaretten nicht mehr als 2ml fassen und die Nikotinstärke ist auf maximal 20mg/ml Liquid festgelegt.
Schweden
Schweden hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014), ausser in den Fällen, in denen die Verordnung für Snus gilt. E-Zigaretten werden in Schweden durch das Gesetz über elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (2017/425) geregelt, das am 1. Juli 2017 in Kraft trat. E-Zigaretten, die Tabak enthalten, werden durch das Tabakgesetz geregelt, während solche, die als Medizinprodukte, Arzneimittel oder gefährliche Stoffe eingestuft werden, durch das Arzneimittelgesetz (2015: 315), das Gesetz über Medizinprodukte (1993: 584) oder das Gesetz (1999: 42) über das Verbot bestimmter gefährlicher Güter geregelt werden. E-Zigaretten müssen auch dem Produktsicherheitsgesetz (2004: 451) entsprechen. Hochprozentige E-Liquids mit einer Nikotinkonzentration von über 17 mg/ml sind in Schweden de facto verboten, da sie eine Genehmigung erfordern, die wahrscheinlich nicht erteilt wird. Der grenzüberschreitende Verkauf ist legal. Das Verbot von Sponsoring jeglicher Art, einschliesslich von Radio- und Fernsehprogrammen und TV-Produktplatzierung, ist im Radio- und Fernsehgesetz (20101: 696) festgelegt. Im Januar 2018 wurde eine Steuer auf E-Zigarettenflüssigkeit in Höhe von zwei Kronen (0,2 €) pro Milliliter angekündigt. Im Juli 2019 wird ein neues Verbot für das Dampfen in öffentlichen Räumen in Kraft treten. Das Verbot gilt für Aussenbereiche von Cafés und Restaurants sowie für öffentliche Spielplätze, Bushaltestellen und Bahnsteige, Sportstadien und Eingänge zu öffentlichen Gebäuden.
Schweiz
Die Schweiz ist aktuell noch sowas wie eine Oase in Europa was Vapes und E-Zigaretten betrifft. E-Zigaretten gelten noch als “Neuartige Lebensmittel” und sind noch nicht dem Tabakgesetz unterstellt. So gibt es aktuell keine offizielle Obergrenze für den Nikotingehalt von Liquids, auch wenn sich die meisten Shops an die europäische Norm von maximal 20mg/ml halten. Ebenso gibt es bei vorverbauten Liquids in Einweg Vapes keine Begrenzung nach oben, weshalb auch Produkte auf dem Markt sind mit mehr als 10ml Liquid. Es ist aber davon auszugehen, dass in der Schweiz schon sehr bald das neue Tabakgesetz in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt werden E-Liquids mit Tabakprodukten gleichgesetzt und es gelten die gängigen Altersbeschränkungen beim Verkauf. Auch ist davon auszugehen, dass sich die Schweiz der Europäischen Tabakverordnung (TPD) anpassen und Einweg Vapes damit auch auf 2ml Liquid mit maximal 20mg Nikotin beschränken wird. Aktuelle Infos zur Gesetzeslage betreffend E-Zigaretten in der Schweiz: BAG Webseite (Bundesamt für Gesundheit)
Serbien
Vapes und E-Zigaretten sind in Serbien erlaubt. In Serbien sieht das Gesetz über Werbung (Amtsblatt der Republik Serbien, Nr. 6/2016) Beschränkungen für Werbung und Verkaufsförderung sowie Sponsoring im Zusammenhang mit E-Zigaretten, E-Liquids und E-Zigarettenkomponenten vor. Die Nationalversammlung der Republik Serbien führte 2015 eine Steuer auf alle E-Liquids in Höhe von 4 RSD (0,04 USD) pro ml ein.
Slowakei
Auch in der Slowakei ist das dampfen grundsätzlich erlaubt. Die Slowakei hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten sind als Tabakerzeugnisse eingestuft und werden durch das Gesetz vom 25. November 2015 (Nr. 89/2016) über die Herstellung und Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen geregelt. Vaping ist überall dort verboten, wo das Rauchen nicht erlaubt ist. Seit März 2016 ist die Einfuhr von E-Zigarettenprodukten gemäss einer Anweisung der Allgemeinen Zollverwaltung erlaubt. Die Werbung für E-Zigaretten ist eingeschränkt, und grenzüberschreitende Werbung und Sponsoring für E-Zigaretten sind verboten. Derzeit gibt es keine Verbrauchssteuer auf E-Zigaretten oder E-Liquids.
Slowenien
Slowenien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). E-Zigaretten werden durch das Gesetz zur Beschränkung der Verwendung von Tabak oder tabakähnlichen Erzeugnissen (ZOUTPI) 2017 geregelt, das E-Zigaretten als tabakähnliche Erzeugnisse einstuft. Artikel 26 gilt für E-Zigaretten. Bevor Verkäufer E-Zigaretten verkaufen dürfen, muss eine Lizenz für den Verkauf von Tabakerzeugnissen erworben werden. Es besteht ein Verbot des grenzüberschreitenden Verkaufs und des Verkaufs über das Internet sowie ein vollständiges Werbeverbot. Es gibt Beschränkungen für das Dampfen an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in einem Fahrzeug, in dem Minderjährige (ab 18 Jahren) anwesend sind. Im Jahr 2016 führte Slowenien eine Steuer von 0,18 € (0,21 US$) pro ml E-Liquid ein, was zu einem Aufschlag von 1,80 € auf den Preis einer 10-ml-Flasche Saft führt.
Spanien
In Spanien ist das Dampfen ziemlich weit verbreitet und es gibt auch ausreichend Vape Shops. Spanien hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Im Jahr 2017 wurde ein königliches Dekret 579/2017 über die Herstellung, Werbung und den Verkauf von Vaping-Produkten verabschiedet, mit dem die EU-TPD in spanische Vorschriften umgesetzt wird. Es besteht ein Rauch- und Vaping-Verbot in allen öffentlichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in einigen Aussenbereichen wie Parks. Werbung im Fernsehen ist erlaubt, aber es gibt Vorschriften über die Art der Programme und die Tageszeiten, zu denen Werbung gezeigt werden darf. Der grenzüberschreitende Verkauf ist verboten. Es gibt keine Steuern auf E-Liquids.
Türkei
Der Handel scheint nicht ganz klar geregelt zu sein und doch findet man Vape Shops, welche Produkte verkaufen. Die Rechtslage in Bezug auf die Einfuhr und den Verkauf von E-Zigaretten ist unklar, da es ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums gibt, das sie als verboten erklärt, aber es gibt auch andere Gesetze, die sie in Bezug auf Altersbeschränkungen und Verbote öffentlicher Plätze als Tabakprodukte betrachten. Ende 2017 wurde auf der Website von Vaping Post berichtet, dass der Finanzminister angekündigt hat, dass die Türkei ihre Pläne für die Einfuhr und Produktion von erhitzten Tabakprodukten und E-Zigaretten zurückzieht. Es gibt Berichte über Geldstrafen für das Dampfen in geschlossenen Räumen.
Tschechien
E-Zigaretten sind in Tschechien erlaubt. Die Tschechische Republik hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Die Verordnung Nr. 37/2017 regelt E-Zigaretten, die Nikotin enthalten. Der Verkauf und die Verwendung von E-Zigaretten sind in der Tschechischen Republik legal, und ihre Verwendung ist nur an einigen wenigen öffentlichen Orten wie Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Berichten zufolge sind E-Zigaretten in Freizeiteinrichtungen, d. h. in Cafés, Restaurants und Bars, weiterhin erlaubt. Es gibt keine Steuern auf elektronische Zigaretten und der grenzüberschreitende Verkauf ist legal.
Ukraine
Das Dampfen ist in der Ukraine grundsätzlich erlaubt. Ein Gesetz aus dem Jahr 2012 mit dem Titel “Über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine zur Verbesserung einiger Bestimmungen zur Beschränkung von Raucherplätzen” stuft E-Zigaretten neben Tabakprodukten ein und verbietet ihren Gebrauch in einer Reihe von öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Ausnahme von ausgewiesenen Bereichen.
Ungarn
Das Dampfen und Vapen ist in Ungarn grundsätzlich erlaubt. Ungarn hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014) und hat einige zusätzliche eigene Vorschriften erlassen. E-Zigaretten können nur in Tabakläden gekauft werden; für den Handel mit E-Zigarettenprodukten ist eine Lizenz erforderlich; und es besteht ein vollständiges Verbot von aromatisierten E-Liquids – alle E-Zigarettenaromen ausser “Tabakgeschmack” sind verboten. Das Dampfen ist überall dort verboten, wo das Rauchen nicht gestattet ist. Die Geldstrafen für Verstösse gegen die Gesetze sind Berichten zufolge hoch, z. B. bis zu 980 Dollar für das Dampfen in einem verbotenen Bereich, bis zu 9.800 Dollar für ein Unternehmen, das das Dampfen in Innenräumen erlaubt, und 196.000 Dollar für den Verkauf von Produkten ohne Lizenz. Grenzüberschreitende Verkäufe sind untersagt. Die Steuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten ist auf 55 Forint (0,18 €) begrenzt.
Wales
Siehe England.
Weissrussland
Das Dampfen und Vapen ist in Weissrussland erlaubt. Der belarussische Präsident unterzeichnete am 24. Januar 2019 den Erlass Nr. 2, mit dem der Erlass Nr. 28 (17. Dezember 2002) und der Erlass Nr. 4 (18. Oktober 2007) zur Regelung der Herstellung, des Handels und des Konsums von Tabakerzeugnissen geändert wurden. Ziel der neuen Verordnung war es, den Zugang zu Tabakerzeugnissen zu begrenzen und die negativen Auswirkungen des Rauchens auf die Gesundheit zu verringern. Das Dekret regelt auch die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung von E-Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen. Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Normen für die Herstellung, den Verkauf und den Konsum von Tabakerzeugnissen. Nur weissrussische “Wirtschaftssubjekte” sind berechtigt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von Systemen zum Tabakkonsum, elektronischen Systemen und E-Liquids auszuüben. Es wird ein Verbot der offenen Auslage von Flüssigkeiten für elektronische Rauchsysteme in Schaufenstern und anderen Verkaufsstellen geben. Das Dekret sieht ausserdem Beschränkungen für die Verkaufsorte und die Verwendung (für den Konsum) von elektronischen Rauchsystemen sowie ein Verbot der Werbung für diese Systeme und des Verkaufs von E-Liquids an Minderjährige vor.
Zypern
In Zypern darf man während einem Urlaub genüsslich an einer E-Zigarette ziehen. Zypern hält sich an die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) (2014). Nikotinhaltige E-Zigaretten werden durch das Gesetz zum Gesundheitsschutz (Tabakkontrollgesetz) von 2017 und die Verordnungen zum Gesundheitsschutz (Tabakkontrolle) von 2017 geregelt. Es gibt Einschränkungen für den Gebrauch von E-Zigaretten in öffentlichen Bereichen, und E-Zigaretten dürfen nicht in privaten Fahrzeugen verwendet werden, wenn eine schwangere Frau oder ein Minderjähriger unter 18 Jahren anwesend ist. Unternehmen und Einzelpersonen, die gegen die Beschränkungen für das Dampfen verstossen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 850 Euro belegt werden. Nur Vape-Shops sind von den Beschränkungen für das Dampfen ausgenommen. Werbung für E-Zigaretten und die Verkaufsförderung von E-Zigarettenprodukten, kostenlose Werbegeschenke, der Verkauf von E-Zigaretten aus Automaten und der grenzüberschreitende Verkauf sind verboten.
Fazit Reisen mit E-Zigaretten in Europa
Grundsätzlich kann man sagen, dass Europa E-Zigaretten und Vapes gegenüber positiv eingestellt ist. Das Dampfen ist fast überall erlaubt und auch der Verkauf und Handel ist in fast allen Ländern möglich. Für Dampfer ist der Fakt, dass Einweg E-Zigaretten wie Elfbar, Aroma King, Vaal und beispielsweise Vozol nur einen Liquid Tank von 2ml aufweisen dürfen, aber ein grosser Nachteil. Damit sind nur Einweg Vapes mit sehr kleinen Füllmengen erlaubt, was nicht nur ökologisch keinen Sinn macht, sondern auch viel teurer ist. Aktuell sind beispielsweise in der Schweiz auch Vapes mit viel grösseren Liquid Tanks erlaubt. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Schweiz mit der Einführung des neuen Tabakgesetztes den Europäischen Normen anpassen wird.